Rückruf von Honig mit Salmiaki-Geschmack! Wenn Sie Honig mit Salmiakin-Geschmack bei uns gekauft haben, können Sie das Produkt an uns zurücksenden und wir erstatten Ihnen den Kaufpreis oder ersetzen es durch ein anderes Produkt. Sie können das Produkt in unseren Büros oder auf Messen, auf denen wir verkaufen, zurückgeben und/oder Sie können uns per E-Mail an info@hunajahetki.fi kontaktieren.
!Das Produkt stellt keine Gefahr für die Gesundheit dar, seine Herstellung ist jedoch verboten! Bleiben Sie unten, um die Anweisungen der Lebensmittelbehörde zur Honigzubereitung mit Salmiakin-Geschmack zu lesen!
Honigprodukte mit Salmiakin-Geschmack sind völlig VERBOTEN und dürfen in Finnland nicht verkauft oder vermarktet werden.
Zusätzliche Anweisungen der Lebensmittelbehörde:
Ammoniumchlorid darf dem Honig nicht zugesetzt werden, da Honig im Anhang I der Aromaverordnung (EG) Nr. 1334/2008 nicht unter Ammoniumchlorid aufgeführt ist.
Wenn in Anhang I keine Lebensmittelgruppen für den Aromastoff genannt sind, kann der Aromastoff grundsätzlich für alle Lebensmittel verwendet werden. Wenn für den Aromastoff eine oder mehrere Lebensmittelgruppen genannt sind, darf der Aromastoff nur in den für diese Lebensmittelgruppen angegebenen Mengen verwendet werden.
Zum Aromatisieren von Honig können Sie beispielsweise den Heißwasserextrakt von Salmiakki-Bonbons verwenden, bei dem es sich um ein Aromaprodukt handelt. BEARBEITEN: Darüber hinaus ist bei der Anwendung von Artikel 18 Übertragungsgrundsatz Nummer 1a der Zusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 eine Ausnahme zu berücksichtigen, da auch Tabelle 1 des Teils A des Anhangs 2 der Zusatzstoffverordnung die Einführung von verbietet Zusatzstoffe in Honig zusammen mit einer weiteren Zutat. Dies bedeutet, dass bei Salmiak-Bonbons zwar Ammoniumchlorid in den Honig eingebracht werden kann, die Bonbons jedoch dem Honig zugesetzt werden Es dürfen keine Zusatzstoffe enthalten sein.
Wir bedauern dies sehr und sind sehr traurig, dass der Liebling aller Geschmackshonige verschwunden ist.